Nehmen Sie bitte vor Ihrer Aufnahme Kontakt auf mit der Verwaltung der Klinik für Geriatrische Rehabilitation, Frau R. Just, Tel. 0202 299-4600.
Entsprechend des Erkrankungsmusters und der Mobilität erfolgt die Aufnahme im stationären oder teilstationären (Tageklinik) Rahmen.
Nach der neuen Gesundheitsreform wird die geriatrische Rehabilitation zur gesetzlich verankerten Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung zur Aufnahme ist die Zusage des Kostenträgers. Als Kostenträger kommen in Frage: gesetzliche und private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Beihilfestellen u.a.
Übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten, kann diese Behandlung leider nicht in unserer Klinik durchgeführt werden.
Antragsverfahren während des Krankenhausaufenthaltes
Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation (AHB/AR) werden durch den Krankenhausarzt im Akutkrankenhaus eingeleitet, es erfolgt eine zeitnahe Aufnahe, wenn die medizinischen und sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Antragsverfahren durch den Hausarzt
Auch der Hausarzt kann einen Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme bzw. medizinische Leistung zur Vorsorge bei dem zuständigen Kostenträger stellen. Nach der Genehmigung stimmen wir den Aufnahmetermin direkt mit Ihnen ab.