Klinik für Geriatrische Rehabilitation

Qualitätsberichte

Qualitätsbericht nach SGB V § 137


Grundlagen

Seit 2005 sind alle Krankenhäuser verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen. Laut § 137 Sozialgesetzbuch V musste der Qualitätsbericht erstmals zum 31.8.2005 für das Jahr 2004 erstellt werden.

Aufbau

Der strukturierte Qualitätsbericht gliedert sich in einen Basis- und einen Systemteil. Der Inhalt des Qualitätsberichts ist weitestgehend vorgegeben.

Der Basisteil lässt keine Abweichungen zu. Er beinhaltet u.a. Aussagen zur Strukturqualität hinsichtlich apparativer Ausstattung, therapeutischer Möglichkeiten und Personalqualifikation. Desweiteren gibt er Aufschluss über die Häufigkeit spezieller Leistungen mit TOP-10-Tabellen für DRG, Diagnosen und Prozeduren. Im Systemteil hingegen bleibt die konkrete Ausgestaltung dem einzelnen Krankenhaus überlassen. Es gibt jedoch eine Begrenzung des Textumfangs.

Der Systemteil stellt eine Chance für das Krankenhaus dar, sich von anderen zu unterscheiden.  Er umfasst die Qualitätspolitik, das Qualitätsmanagement und dessen Bewertung sowie Qualitätsmanagementprojekte, die innerhalb des Berichtszeitraumes durchgeführt wurden.

Vergleichbarkeit

Qualitätsberichte dürfen nicht verwechselt werden mit Broschüren, die vorwiegend der Vermarktung des eigenen Hauses dienen. Demgegenüber ermöglichen Qualitätsberichte aufgrund der strengen Vorgaben eine Vergleichbarkeit der Krankenhäuser untereinander.

Ziel dieser Transparenz ist es, die Qualität der Behandlungen zu optimieren und die Leistungen der Krankenhäuser für alle Beteiligten durchschaubar zu machen.

Seniorenhaus St. Josef